Neue COVID Verordnung ab 22.11.2021
Lockdown: Sport eingeschränkt weiterhin möglich
Die mit 22.11.2021 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich. Für den Sport bedeutet dies v.a.:
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
- Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
- Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer Trainer:in).
- Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
- In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Kantine muss geschlossen bleiben.
- Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf…), bei denen ausschließlich Spitzensportler:innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportler:innen zuzüglich der Trainer:innen, Betreuer:innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.
Aus der aktuellen Verordnung geht nicht klar hervor, ob für das Betreten der Outdoor-Sportstätte weiterhin ein 2G-Nachweis notwendig ist. Wir haben bereits um Klarstellung ersucht.
Die aktuell gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html
Neue COVID Verordnung ab 08.11.2021
wir haben von der Sport Austria folgende Information erhalten:
Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G
Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Die Änderungen in der Verordnung finden Sie hier, eine konsolidierte Fassung ist noch nicht verfügbar: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html
Weiters dürfen wir euch noch den Link zu dem PDF des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit den FAQs zu den Stufen 2,3 und 4 der Coronamaßnahmen übermitteln:
Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen: FAQ zu den Stufen 2, 3 und 4
Die mit 15.9.2021 in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
- Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
- Ninja-Pass gilt für ganze Woche (Aussendung von Sport Austria, ÖVV 29.09.)
- Das Gesundheitsministerium stellt auf seiner Website klar, dass „der Ninja-Pass als Testnachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen gilt.“ Das bedeutet, dass (sofern der Ninja-Pass komplett ist) die Schultests der Kinder unter der Woche auch am Wochenende als 3G-Nachweis dienen (Sonderregelung für Wien).
- 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
- Die BetreiberInnen von nicht-öffentlichen Sportstätten, Verantwortlichen von Veranstaltungen/Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und VeranstalterInnen von Spitzensportveranstaltungen sind verpflichtet, von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung den Vor- und Familiennamen, die Telefonnummer und falls vorhanden die E-Mail-Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Betretens des betreffenden Orts zu erheben (Contact-Tracing).
- Bitte beachten, dass es davon abweichend in Oberösterreich auch eigene behördlich verlangte Regelungen geben kann! (evtl. auch nur 2G oder 2,5G oder …. anstatt der 3G Nachweisregelung)
- Die Heimvereine als Veranstalter sind verpflichtet, bei JEDER Heimrunde die 3G-Nachweise aller Personen zu kontrollieren, die in die Halle kommen, egal ob Spieler/innen, Mitarbeiter/innen, Zuschauer/innen.
- Jede Gastmannschaft kann durch eine namentlich erfasste verantwortliche Person, inkl. der Kontaktdaten, eine Liste mitführen, auf der für alle anwesenden Personen, die auf der Spielerliste eingetragen sind (Spieler/innen und Betreuer/innen), aufgelistet wird, ob sie geimpft, genesen oder testpflichtig laut den von den Behörden vorgegebenen Bestimmungen sind und bestätigt mit der Unterschrift deren Richtigkeit.
- Wichtig ist aber, dass JEDE/R bei JEDER Spielrunde über einen gültigen 3G Nachweis verfügt und diesen bei einer Kontrolle vorweisen kann! Wir ersuchen euch als Vereine dies umzusetzen, einzufordern und genau zu kontrollieren!
COVID-19 Ansprechperson:
Christian Mairhofer
wettspielreferat@ooe-volleyball.at
+43 650 3994870
COVID-19 Gremium:
Christian Mairhofer (Präsident / Wettspielreferent)
Joachim Binder (Ligareferent)
Bei der Entscheidungsfindung werden die Verordnungen bzw. Informationen der zuständigen Behörden, der Vereine und auch Empfehlungen vom COVID-Gremium des ÖVV eingeholt und berücksichtigt.
Entscheidungen des COVID-19 Gremium: aktualisiert, 02.11.2020
- (02.11.2020) Durch die aktuell notwendigen Maßnahmen ab 3.11.2020 werden alle Bewerbe des OÖVV bis Ende November ausgesetzt. Weitere Details wie wir mit den bereits ausgesetzten Spielen und dem Meisterschaftsbetrieb umgehen folgen in der nächste Woche.
- (28.10.2020) Corona Ampel ist bzw. wird kurzfristig vorher auf ROT geschaltet, KEINE Veranstaltungen von der örtlichen Behörde genehmigt:
- Die Spielrunde wird ausgesetzt (Ersatztermin wird vom Verband festgelegt)
- Corona Ampel ist bzw. wird kurzfristig vorher auf ROT geschaltet, Veranstaltungen sind möglich:
- Veranstaltung kann mit erhöhten Hygiene- und Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden
- Gastmannschaften wird die Teilnahme ohne Konsequenzen freigestellt (Ersatztermine werden von den beteiligten Mannschaften festgelegt)
- Gastmannschaft(en) aus einem Bezirk mit Corona Ampel ROT
- Veranstaltung kann mit erhöhten Hygiene- und Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden
- Heimverein bzw. beteiligte Mannschaften wird die Teilnahme ohne Konsequenzen freigestellt (Ersatztermin wird von den beteiligten Mannschaften festgelegt)
Diese getroffenen Entscheidungen bleiben für weitere Fälle aufrecht solange die Corona Ampel in den betroffenen Bezirken auf ROT geschaltet ist.
- Weitere Entscheidungen werden zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.
- Spielplanänderungen bzw. Neuansetzungen von Spielen werden auf ooevv.volleynet.at bei den betroffenen Bewerben oberhalb der Tabelle veröffentlicht.
- Jeder Verein muss sich erkundigen, ob ein Trainings-bzw. Meisterschaftsbetrieb (Veranstaltungen) weiterhin durchführbar ist.
- Wenn ein Sportstätte durch behördlich gesetzte Maßnahmen gesperrt ist und Meisterschaftsspiele dadurch nicht ausgetragen werden können, muss der OÖVV sofort informiert werden.











