Nennschluss Allgemeine Klassen

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Nennschluss Allgemeine Klassen

Nennschluss pflichtige Nachwuchsmannschaft für 1.Landesliga

Einsenden der Spielgemeinschaftsverträge (Datum Poststempel – siehe Punkt 7 Strafenkatalog)!

Übertrittsstichtag – bei Einverständnis des abgebenden Vereines auch bis 13.02.2017 (siehe ÖVV- Ausschreibung 2016/17 Art.3.2 u. Art. 10).

Nennungen für Bewerbe des OÖVV können gegen Bezahlung einer Gebühr von € 30,00 (U13 bis U11 – €15,00) auch noch bis spätestens 7 Tage nach Nennschluss abgegeben werden. Nach dieser Frist sind Nennungen nicht mehr möglich.

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