Aufnahme in den OÖVV

FAQ – Aufnahme in den OÖVV

Der betreffende Verein bzw. die betreffende Sektion eines Vereins muss das Statut des OÖVV voll und ganz anerkennen
und die vollständig, vereinsmäßig unterzeichnete Beitrittserklärung an den OÖVV übermitteln.
Jeder Verein muss gegenüber dem OÖVV eine Ansprechperson nennen, welcher die weiteren Unterunterlagen per E-Mail erhält.

§4 II. Mitgliedschaft – Auszug aus dem Statut:
(1) Ordentliche Mitglieder sind alle durch den Vorstand in den OÖVV aufgenommenen Vereine und die Funktionäre des OÖVV
auf die Dauer der Ausübung ihrer Funktion. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
(4) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Eine Mitgliedschaft im OÖVV ist Voraussetzung um an einer Meisterschaft teilzunehmen.
Die Ansprechpersonen des Vereins erhält immer alle Infos seitens des Verbandes zum Thema Volleyball in OÖ.

Der jährliche Mitgliedbeitrag im OÖVV beträgt Euro 50,00.
Falls der Verein an einer Meisterschaft des OÖVV oder des ÖVV teilnimmt oder Spieler des Vereins auch an offiziellen
Beachvolleyball-Turnieren teilnehmen, muss auch der Mitgliedsbeitrag an den ÖVV (abgerechnet über den OÖVV) bezahlt werden – jährliche Kosten: Euro 36,34.

Lizenzgebühren werden pro Spieler verrechnet (Siehe Ausschreibung für das Spieljahr).  Ruhende Mitglieder (ohne Meisterschaftsteilnahme) haben nur den Mitgliedsbeitrag an den OÖVV zu entrichten.

§ 5 Die Mitgliedschaft endet: – Auszug aus dem Statut:
1.) den Tod.
2.) Durch Auflösung bei Vereinen und bei juristischen Personen durch erlöschen der Rechtspersönlichkeit.
3.) Freiwilligen Austritt, der nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen kann; er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher
schriftlich mitgeteilt werden. Verspätete Erklärungen sind zum nächsten Austrittstermin wirksam und für die Rechtzeitigkeit ist das
Datum der Postaufgabe maßgeblich.
4.) Ausschluss, über den der Vorstand nach Anhörung bei vorliegen wichtiger Gründe mit zweidrittel Mehrheit entscheidet.

Wir freuen uns immer neue Mitglieder (Vereine) in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.
„Vorstand OÖVV“