Lockdown-Ende: die Regeln laut Bundesverordnung

Am 17.12.2021 um 0:00 Uhr geht auch in OÖ der Lockdown zu Ende und ab dann sind wieder die Regeln der Bundesverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_537/BGBLA_2021_II_537.html) gültig. Das heißt, dass ab Freitag, 17.12.2021 wieder Trainings unter den bereits bekannten Voraussetzungen möglich sind:

  • Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
  • der vollständige Ninja-Pass gilt für schulpflichtige Kinder als 2G-Nachweis
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
  • Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmer:innen (ab 51 Teilnehmer:innen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmer:innen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
  • Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer:innen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
  • Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)

Für eventuelle Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung !

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